Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB entwickelt, steht gleichzeitig aber auch in einem daruber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europaischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europaische Privatrechtsordnung kann und muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehoeren heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sich darum herumrankende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Diese nationalen Rechtsstrukturen mussen sich freilich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Vorstellungen sind sie gepragt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewahrt oder verandert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Problemloesungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen oekonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie gepragt worden? Wie bewahrt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten koennen, desto mehr Gehoer werden wir in der beginnenden europaischen Grundlagendiskussion finden. Band I zum Allgemeinen Teil des BGB ist im Jahre 2003 erschienen; der vorliegende Doppelband erfasst den Allgemeinen Teil des Schuldrechts.