Die EG-Bilanzrichtlinien und die IAS/IFRS sind für Kapitalgesellschaften konzipiert. Gleichwohl hat der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkannt, dass ihre Erstreckung auf die Kapitalgesellschaft & Co. geboten ist. Technisch geschah dies, indem er die Rechnungslegungsregeln der Kapitalgesellschaften auf die Kapitalgesellschaften & Co. übertragen hat. Das wirft zwei Fragen auf: die nach der Rechtfertigung der Einbeziehung der Kapitalgesellschaft & Co. in das Europäische Bilanzrecht (Ob der Einbeziehung) und die nach der Notwendigkeit, die für Kapitalgesellschaften konzipierten Rechnungslegungsregeln wegen der besonderen strukturellen Merkmale der Kapitalgesellschaften & Co. für diese zu modifizieren (Wie der Einbeziehung).
In einem größeren Zusammenhang werden die Einbindung der EG-Bilanzrichtlinien und der IAS/IFRS in das Sekundärrecht, ihre Entwicklungen sowie ihre Ziele und Auslegung aufgezeigt. Der Schwerpunkt liegt auf ihrem Verhältnis zu anderen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und Verordnungen.