"Um in der unfassbar vielfältigen Welt heimisch zu werden, reduziert der Mensch alles auf Ähnlichkeiten, kategorisiert, klassifiziert und wird ihr damit nicht unbedingt gerecht. Zugleich erkennt er aufgrund dieser Ordnung Regelmäßigkeiten, konstatiert Wiederholungen und schafft sich so eine eigene Welt aus berechenbaren Systemen. Ein solches System des Idealismus bildet auch das Recht. Einzelfallgerechtigkeit muss seiner Berechenbarkeitsrethorik weichen. Und obwohl es keine gleichen Fälle gibt, verlangt die moderne Gleichheitsdoktrin sichtbare Gleichbehandlung. Diese, wie auch die Fiktion einer Bindung der Richter durch das Gesetz, sind die leistung rethorischer Regulatve, womit deutlich wird, dass eine systematische, berechenbare rechtsanwendung eher in unseren Köpfen, denn im realen rechtsbetrieb spielen muss. Die vorliegende Studie bietet außerdem instruktive Ausflüge in die Rechtspolitik, rechtspsychologie , Methodenlehre sowie in die Entscheidungs- und Begründungstheorie." risControl 08/10