Das Handbuch bietet den ersten systematischen Überblick über die wichtigsten Umsetzungsprobleme des Gemeinschafts- und Unionsrechts in den Rechtsordnungen der Mitgliedsländer. Die aufgearbeitete Judikatur beschränkt sich zwar auf die Rechtslage durch den Vertrag von Nizza (2001), dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) wurde aber Rechnung getragen, so dass das Handbuch problemlos verwendet werden kann. Unter den 21 Autoren finden sich Europarechtsexperten aus Universitäten ebenso wie renommierte Praktiker aus der Verwaltung.