In dritter Auflage erscheint das Werk unter neuem Titel und in erheblich erweitertem Umfang. Die Einbeziehung des „Europäischen Kollisionsrechts“ trägt dem Umstand Rechnung, dass sich seit der 2. Auflage nicht nur die auf Artikel 65 ff. EGV gestützten Verordnungen zum EuZPR vermehrt haben. Die Europäisierung des IPR, die im Römischen EWG-Übereinkommen ihren Anfang nahm, wird nun unter Verlagerung in die Kategorie der EG-Verordnung vorangetrieben. Das vertragliche und außervertragliche Schuldvertrags-IPR ist in der Rom I-VO und der Rom II-VO harmonisiert, die 2011 in Kraft tretende EG-UnterhaltsVO ist ein erstes Beispiel eines gemischten Instruments zu EuIPR und EuZPR, nachdem die Regelung des Scheidungs-IPR in Ergänzung der Brüssel IIa-VO vorerst gescheitert ist. Mit der Aufnahme aller das EuZPR und das EuIPR betreffenden Rechtsinstrumente erfüllt der Kommentar auch weiterhin den Anspruch, alle in zivilrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug unmittelbar geltenden europäischen Rechtsinstrumente eingehend praxistauglich darzustellen und durch die nicht übersichtlicher gewordene Landschaft des Europäischen Zivilprozess- und Kollisionsrechts zu führen.